Vorvertragliche Informationen

1. Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen

Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.

Name und Anschrift des Darlehensvermittlers
Sven Kehrer
Imbröderstr. 14
71634 Ludwigsburg
E-Mail: sven.kehrer@s-finanz.de
Tel: 07141 388 30 70


Höhe der vom Verbraucher verlangten Vergütung
Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebühren an den Finanzierungspartner ist auch die Dienstleistung von/der Sven Kehrer abgegolten.

Höhe der vom Verbraucher verlangten Nebenentgelte
Wir verlangen von Ihnen keine Nebenentgelte.

Umfang unserer Befugnisse
Wir beraten und vermitteln umfassend und sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.

Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten
Von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, erhält Sven Kehrer bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes ein Leistungsentgelt. Der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner entlohnt uns so für die Vermittlungstätigkeit. Die genaue Höhe unserer Vergütung steht zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht fest, da wir das für Sie optimale Produkt noch nicht ermittelt haben. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können Vergütungen zwischen 0 % und 3 % vom Finanzierungspartner gezahlt werden.

Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Darlehensvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungspartner Sven Kehrer darüber hinaus jährlich ggf. eine zusätzliche Sondervergütung. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe Sven Kehrer diese Vergütung erhält. Darüber hinaus gibt es keine Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.

2. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

– Vorvertragliche Informationen zum Darlehensvermittlungsvertrag –

(§ 655a Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. Artikels 247 § 13 Absatz 2 und § 13b Absatz 1 EGBGB)

Vor dem Abschluss eines Darlehensvermittlungsvertrages möchten wir Sie über einige wichtige Dinge informieren. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern jederzeit an.

Wie erreichen Sie uns?

Unsere Kontaktdaten lauten:

 

Sven Kehrer

Imbröderstraße 14

71634 Ludwigsburg

Telefon: 07141 388 30 70 | Telefax: 07141 388 30 74 | Mobil: 0179 51 50 261

E-Mail: sven.kehrer@s-finanz.de

Web: https://mein-immo-kredit.de

 

 

Welche Befugnisse hat der Darlehensvermittler?

Der Darlehensvermittler ist nicht für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig. Der Darlehensvermittler handelt als unabhängiger Vermittler zwischen Ihren Kundeninteressen und einer Vielzahl potenzieller Darlehensgeber. Derzeit bestehen Kontakte zu einer Vielzahl von Finanzierungspartnern aus dem Bereich der Sparkassen (z.B. zur Landesbank Berlin), den Genossenschaftsbanken (z.B. zu den PSD Banken) und den Privatbanken (z.B. zur Deutschen Bank).

Der Darlehensvermittler verfügt über behördliche Erlaubnisse zur Erbringung von Darlehensvermittlungs- und -Beratungsleistungen im Sinne von § 34c Abs.1 GewO sowie § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, welche durch die HK Region Stuttgart mit Bescheid vom 27.09.2016 erteilt wurden.

Die entsprechende Erlaubnis ist bei der Registerstelle des DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel. 030/203080 sowie im Internet unter www.vermittlerregister.info, unter Angabe unserer Registernummer D-W-175-1A45-52, abrufbar.

Wie werden die Leistungen des Darlehensvermittlers vergütet?

Der Darlehensvermittler erhält von Ihnen für die Erbringung der Darlehensvermittlungsleistungen grundsätzlich keine gesonderte Vergütung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit Ihnen explizit eine gesonderte Vergütungspflicht vereinbart wurde.

Sofern der Darlehensvermittler von Ihnen direkt eine Vergütung erhalten sollte, wird diese Vereinbarung gegenüber den Finanzierungspartnern offengelegt und die Vergütung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses berücksichtigt.

Wie werden Auslagen des Darlehensvermittlers erstattet?

Der Darlehensvermittler verlangt von Ihnen grundsätzlich keine Erstattung von Auslagen. Etwas anderes gilt auch hier nur dann, wenn es gesondert mit Ihnen vereinbart wurde und die Auslagen in Ihrem Interesse für die Erfüllung des Darlehensvermittlungsvertrages anfallen (z.B. Portokosten, Kosten für Auskünfte) oder angefallen sind. Die Höhe der etwaig anfallenden Auslagen ist betragsmäßig auf den Betrag begrenzt, der im Falle der erfolgreichen Vermittlung des Darlehens als Vergütung an den Darlehensvermittler gezahlt worden wäre.

Zahlen Dritte ein Entgelt an den Darlehensvermittler?

Wenn der Darlehensvermittler Ihnen erfolgreich ein Darlehen vermittelt hat, erhält der Darlehensvermittler vom dem jeweiligen Finanzierungspartner eine Vergütung. Die Vergütung resultiert dabei anteilig aus den Zinszahlungen, Prämien und ggf. Abschlusskosten, die Ihnen vom jeweiligen Finanzierungspartner in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Vermittlungsprovision ist vom konkreten Finanzierungsprodukt, dem Aufwand der Kreditvermittlung sowie den Konditionen der Finanzierung abhängig, die der Finanzierungspartner festlegt. Die Höhe der Vermittlungsprovision kann erst mit Erstellung des Darlehensvertrages mit dem Finanzierungspartner errechnet werden und wird Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrages gesondert mitgeteilt.

Unter Umständen erhält der Darlehensvermittler in Abhängigkeit von der im jeweiligen Kalenderjahr vermittelten Gesamtsumme an Finanzierungen und der Erfüllung qualitativer Voraussetzungen einen Sonderbonus von einzelnen Finanzierungspartnern. Der Sonderbonus stellt eine einmalige Sonderzahlung dar. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihres Finanzierungswunsches steht nicht fest, ob und ggf. in welcher Höhe der Darlehensvermittler einen solchen Sonderbonus erhalten wird. Eine anteilige Erstattung der Bonuszahlungen auf die Vergütung aus dem Darlehensvermittlungsvertrag findet nicht statt. Zusätzlich zu der Vermittlungsprovision ist es möglich, dass einzelne Finanzierungspartner sonstige Gebühren für die Nutzung von Internetplattformen an andere Dienstleistungsunternehmen zahlen. Hierauf hat der Darlehensvermittler keinen Einfluss.

Gibt es eine Beschwerdestellen?

Sie können sich im Falle einer Beschwerde direkt an die Geschäftsführung des Darlehensvermittlers wenden, um gemeinsam nach einer zufriedenstellenden Lösung zu suchen.

Sie können sich auch an die Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel. 040/69650890, Fax: 040/69650891, Mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de wenden.

 

3. Beratungsleistungen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge

Wünschen Sie Beratungsleistungen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, sind wir verpflichtet, Sie rechtzeitig vor Erbringung einer Beratungsleistung für einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag oder vor Abschluss eines entsprechenden Beratungsvertrags nach Maßgabe des Artikels 247 § 18 EGBGB zu informieren.

Produktpalette
Unsere Experten helfen Ihnen, ein maßgeschneidertes Darlehen zu finden. Abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse suchen wir für Sie aus dem Kreditangebot von mehr als 400 Darlehensgebern einen Hypothekenkredit, der genau zu Ihnen passt.

Sven Kehrer vermittelt und berät umfassend und ist nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.


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